Steuerrecht

Einkommensteuererklärung

Gerne erstelle ich Ihnen die jährliche Einkommensteuererklärung, die auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit und die Einnahmen- Überschussrechnung beinhalten kann. Bestehen Unsicherheiten, ob eine Einkommensteuererklärung abgegeben sollte oder nicht, kann ich dies im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs mit Ihnen besprechen. (siehe Beratung/Kosten)

Umsatzsteuererklärung

Sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, erstelle ich für Sie die notwendigen Umsatzsteuererklärungen, wie z.B. eine Umsatzsteuerjahreserklärung, auch wenn Sie steuerrechtlich Kleinunternehmer sind.

 

Grundsteuererklärung

Sofern Sie Eigentümer oder Miteigentümer eines Grundstücks sind oder über eine Gemeinschaft, insbesondere einer Erbengemeinschaft, oder eine Gesellschaft, z.B. Grundstücks GbR, an einem Grundstück beteiligt sind, das in Baden- Württemberg gelegen ist, kann ich für Sie die bis Oktober 2022 abzugebende Grundsteuererklärung erstellen und abgeben. Neben den Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Verbindung mit der Gebühr nach der Steuerberatervergütungsverordnung (siehe Beratung/Kosten) entstehen ferner Auslagen für die Übermittlung der Grundsteuererklärung in Höhe von 9,90 EUR pro abgegebene Grundsteuererklärung.

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