Miet- und Versicherungsrecht

zum Schwerpunktbereich Versicherungsrecht:


Versicherungsrecht spielt in vielen Lebensbereichen eine große Rolle. Meistens, vor allem in Haftpflichtfällen, sind neben dem Versicherungsnehmer noch andere Beteiligte in dem Versicherungsfall mit involviert, so daß rechtlicher Rat hilft, die unterschiedlichen Interessen gegenüber der Versicherung zu vertreten und gegebenenfalls Fragen, ob und inwieweit Verhalten des einen Beteiligten dem anderen zugerechnet werden kann, frühzeitig zu klären. Des Weiteren ist die Kenntnis der Systematik und Bedeutung der allgemeinen Versicherungsbedingungen vonnöten, um die Relevanz einzelner allgemeiner  Versicherungsbedingungen beurteilen zu können, wenn der Versicherer teilweise oder ganz den Versicherungsschutz ablehnt und sich auf eine Versicherungsbedingung beruft. Zum Teil ist auch relevant, ob und inwieweit der Versicherer gesetzliche Hinweispflichten, insbesondere über die Folgen des Verhaltens des Versicherten, eingehalten hat. Ferner ist insbesondere bei Obliegenheitsverletzungen, von Bedeutung, ob der vom Versicherer angenommene Verschuldensgrad zutrifft oder ob Anhaltspunkte für einen geringeren Verschuldensgrad vorliegen, was Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsleistungen haben kann. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer müssen seit der Deregulierung im Jahr 1994  - von wenigen Ausnahmen abgesehen- nicht mehr durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden, so daß die Versicherer diese -gegebenenfalls unter Beachtung einzelner zwingender bzw. halbzwingender gesetzlicher Vorschriften- frei formulieren können. Unter Umständen ist gerichtlicher Rechtschutz notwendig, um eine Unwirksamkeit oder die fehlende Relevanz einer allgemeinen Versicherungsbedingung im konkreten Versicherungsfall geltend zu machen. Hierbei kann ich Sie gegenüber der Versicherung rechtlich vertreten und unterstützen, damit Ihnen nicht zu Unrecht Versicherungsschutz vorenthalten wird.                                         


 

 

zum Schwerpunktbereich Mietrecht:


Es gibt verschiedene Aspekte, wo Sie als Mieter oder Vermieter, rechtlichen Klärungsbedarf haben und nur bei Kenntnis Ihrer Rechte sachgerecht Ihren Standpunkt vertreten und geltend machen können, ggf. in einem Gerichtsverfahren. Hier vertrete ich Ihre Interessen und werde Ihre Rechte geltend machen und gerichtlich durchsetzen bzw. werde ggf. in Abstimmung mit Ihnen eine Einigung mit Ihrem Vertragspartner forcieren, sollten Sie dies wünschen oder sollte die Rechtslage nicht zu Ihren Gunsten sein.


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